In Nordrhein-Westfalen ist die Gehölzwertermittlung ein zentrales Thema in der rechtssicheren Bewertung von Bäumen. Ob im Rahmen von Fällanträgen, Schadensregulierungen, Bauprojekten oder bei Versicherungsfällen – die Methode Koch bietet ein objektives, wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Berechnung des Wertes von Bäumen.
Einsatzbereiche der Wertermittlung:
- bei Schäden durch Bauarbeiten, Umwelteinflüsse oder Vandalismus
- bei Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung
- für Versicherungen zur Schadensregulierung nach Sturm oder Unfall
- zur Wertabschätzung bei Grundstücksverkauf oder Enteignungsverfahren
- bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. im Nachbarschaftsrecht)
Wie wird der Baumwert ermittelt?
Die Wertermittlung nach Methode Koch berücksichtigt u. a.:
- Baumart und Alter
- Gesundheitszustand und Standort
- Stammumfang und Kronendurchmesser
- Pflegezustand und ökologische Bedeutung
Unsere Arbeitsweise:
- Datenerhebung vor Ort
- Wir erfassen den Baum vollständig und untersuchen seinen Zustand, Standort und Art.
- Berechnung des Wertes
- Anhand der Koch-Formel wird ein Wiederbeschaffungswert berechnet – nachvollziehbar und gerichtsfest.
- Gutachtenerstellung
- Das Gutachten enthält alle Rechenschritte, Begriffe und Werte – und kann für Behördengänge, Versicherungen oder Gerichte verwendet werden.
Unsere regionale Erfahrung in Bielefeld
Wir bewerten Bäume in ganz NRW – z. B. in Paderborn, Bielefeld, Herford, Hamm oder Detmold. Dabei arbeiten wir regelmäßig mit Umweltämtern, Versicherungen, Gerichten und privaten Eigentümern zusammen.