Ein Fällantrag ist eine offizielle Genehmigung, die erforderlich ist, um einen Baum auf öffentlichem oder in vielen Fällen auch auf privatem Grund zu fällen. Er wird bei der zuständigen Behörde, meist dem Grünflächenamt oder Umweltamt einer Stadt oder Gemeinde, eingereicht. Der Antrag ist notwendig, weil Bäume eine wichtige ökologische Funktion haben und oft durch Baumschutzsatzungen oder Naturschutzgesetze geschützt sind.
Warum ist die Überprüfung durch Fachleute wichtig?
1. Prüfung der Notwendigkeit:
Fachleute wie Baumkontrolleure oder Sachverständige bewerten, ob eine Fällung wirklich erforderlich ist oder ob alternative Maßnahmen (z. B. Baumpflege, Kronensicherung) den Baum erhalten können.
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
Viele Städte haben Baumschutzsatzung, die die Fällung von bestimmten Baumarten, -größen oder -altern verbieten oder regulieren. Fachleute helfen sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
3. Erhalt des ökologischen Gleichgewichts:
Bäume sind Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Tiere. Fachleute prüfen, ob beispielsweise geschützte Arten betroffen sind, und ob Maßnahmen zum Artenschutz erforderlich sind.
4. Verkehrs- und Arbeitssicherheit:
Das Fällen eines großen Baumes birgt Risiken, insbesondere in dicht bebauten oder stark frequentierten Gebieten. Experten bewerten mögliche Gefahren und planen sichere Fällmethoden.
5. Ausgleichsmaßnahmen:
Oftmals müssen für gefällte Bäume Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Fachleute berechnen, welche und wie viele neue Bäume als Ausgleich gepflanzt werden sollten.
In vielen Fällen ist die Genehmigungspflicht zeitlich begrenzt, etwa während der Vogelschutzzeit (März bis September), um brütende Vögel nicht zu stören. Eine fachgerechte Prüfung stellt sicher, dass alle ökologischen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigt werden.