Die Verkehrssicherheit bei Bäumen ist ein zentraler Begriff in der Baumkontrolle und bedeutet, dass ein Baum keine Gefahr für Menschen oder Sachen im öffentlichen oder privaten Raum darstellen darf. Eigentümer oder Verantwortliche für Bäume – zum Beispiel Kommunen oder Privatpersonen – haben die Verkehrssicherungspflicht und müssen dafür sorgen, dass von ihren Bäumen keine Gefahren ausgehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er:
- stand- und bruchsicher ist,
- keine abgestorbenen oder beschädigten Äste hat, die herunterfallen könnten,
- krankhafte Veränderungen (z. B. Pilzbefall, Fäule) frühzeitig erkannt und beurteilt werden,
- regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gepflegt wird (z. B. Rückschnitt, Kronensicherung).
Baumkontrolle:
- Erfolgt in regelmäßigen Abständen, je nach Standort, Alter und Zustand (mind. einmal jährlich, bei hoher Gefährdungslage öfter)
- Wird in der Regel sichtkontrolliert durch eine fachkundige Person (z. B. zertifizierte Baumkontrolleure)
Rechtlicher Rahmen:
- Die Pflicht ergibt sich aus dem § 823 BGB (Haftung für Schäden), ergänzt durch Verwaltungsrichtlinien, Gerichtsurteile und DIN-Normen
- Wichtigste Norm: FLL-Baumkontrollrichtlinien, auch die ZTV-Baumpflege