Gehölzwertermittlung in NRW – Objektive Bewertung Ihrer Bäume

Blick von der Promenade einem Baum bis hin zu dem Kölner Dom in NRW

In Nordrhein-Westfalen ist die Gehölzwertermittlung ein zentrales Thema in der rechtssicheren Bewertung von Bäumen. Ob im Rahmen von Fällanträgen, Schadensregulierungen, Bauprojekten oder bei Versicherungsfällen – die Methode Koch bietet ein objektives, wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Berechnung des Wertes von Bäumen.

Einsatzbereiche der Wertermittlung:

  • bei Schäden durch Bauarbeiten, Umwelteinflüsse oder Vandalismus
  • bei Ersatzpflanzungen im Rahmen der Baumschutzsatzung
  • für Versicherungen zur Schadensregulierung nach Sturm oder Unfall
  • zur Wertabschätzung bei Grundstücksverkauf oder Enteignungsverfahren
  • bei gerichtlichen Auseinandersetzungen (z. B. im Nachbarschaftsrecht)

Wie wird der Baumwert ermittelt?

Die Wertermittlung nach Methode Koch berücksichtigt u. a.:

  • Baumart und Alter
  • Gesundheitszustand und Standort
  • Stammumfang und Kronendurchmesser
  • Pflegezustand und ökologische Bedeutung

Unsere Arbeitsweise:

  1. Datenerhebung vor Ort
  2. Wir erfassen den Baum vollständig und untersuchen seinen Zustand, Standort und Art.
  3. Berechnung des Wertes
  4. Anhand der Koch-Formel wird ein Wiederbeschaffungswert berechnet – nachvollziehbar und gerichtsfest.
  5. Gutachtenerstellung
  6. Das Gutachten enthält alle Rechenschritte, Begriffe und Werte – und kann für Behördengänge, Versicherungen oder Gerichte verwendet werden.

Unsere regionale Erfahrung in Bielefeld

Wir bewerten Bäume in ganz NRW – z. B. in Paderborn, Bielefeld, Herford, Hamm oder Detmold. Dabei arbeiten wir regelmäßig mit Umweltämtern, Versicherungen, Gerichten und privaten Eigentümern zusammen.